Vielen Eltern ist bei dem Gedanken an den Schwimmunterricht Ihrer Kinder oder die geplante Klassenfahrt "mit dem Kanu auf die Lahn" nicht ganz wohl - sind die Kinder wirklich in "sicheren" Händen?
Eines vorweg: unsere Lehrer sind gut ausgebildet und es passieren im Rahmen von schulischen Veranstaltungen so gut wie keine Unfällen am / im Wasser. Dennoch stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten zur Rettung aus dem Wasser - sind die Lehrer dazu qualifiziert?
Ein Sportlehrer muss zum Staatsexamen (Zulassungs-vorrausetzung) den Nachweis erbringen, dass er sich und andere aus einer Notlage im Wasser retten kann - dies ist in der Form eines Rettungsschwimmabzeichens Bronze vorgesehen. Den meisten Sportstudenten fallen die Prüfungsleistungen recht leicht. Ein "fertig ausgebildeter" Lehrer muss diese Qualifikation während seiner gesamten Laufbahn nicht wieder unter Beweis stellen.
Zum Vergleich: das Aufsichtspersonal (auch Aushilfen) im Bereich von Schwimmbädern muss das Rettungsschwimm-abzeichen Silber nachweisen und dieses (zusammen mit einem Erste Hilfe Kurs) im Abstand von max. 3 Jahren wiederholen.
Lehrern wird lediglich empfohlen (per Erlaß) sich im Abstand von 3 Jahren einer Prüfung zur Rettungsfähigkeit zu unterziehen - im Grunde eine Art abgespecktes Rettungsschwimmabzeichen Silber.
Im Rahmen des sg. "Portfoliokonzepts" zur Qualitätssicherung der Lehrerfortbildung wird dieser Nachweis zur Rettungsfähigkeit nun "interessant" - für diese Fortbildung werden Punkte vergeben, die unsere Lehrer nun gezwungen sind zu sammeln.
Auch für abgeschlossene Erste Hilfe Kurse usw. werden Punkte vergeben - hierfür bieten wir Ihnen gerne individuell angepasste Fortbildungen an.